Ab dem 1. August 2026 gilt in Deutschland ein neues Recht: Jedes Kind der ersten Klasse hat gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz. Für viele Familien ändert sich damit ab dem kommenden Schuljahr eine ganze Menge.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ab 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klasse.
- Der Anspruch umfasst acht Stunden täglich, von Montag bis Freitag, einschließlich Schulferien.
- Hort, Offene Ganztagsschule (OGS) und Ganztagsschule können den Anspruch erfüllen.
- Die Kosten variieren je nach Bundesland, viele Länder erheben keine oder nur geringe Beiträge.
- Wer keinen Platz bekommt, kann Widerspruch beim Jugendamt einlegen und notfalls klagen.
Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist
Wer im Herbst 2026 ein Kind einschult, muss jetzt handeln. Anmeldefristen für Horte und OGS-Plätze laufen in vielen Bundesländern noch bis Ende Mai oder Juni. Wer wartet, riskiert, leer auszugehen, auch wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde 2021 verabschiedet und tritt nun schrittweise in Kraft. Der Bund stellt bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau bereit. Dennoch hinken einige Regionen beim Platzangebot hinterher.
Was der Rechtsanspruch konkret bedeutet
Der Rechtsanspruch gilt ab dem 1. August 2026 für Grundschulkinder der ersten Klasse. Er umfasst eine ganztägige Förderung von mindestens acht Stunden pro Tag, von Montag bis Freitag, an allen Werktagen im Jahr, also auch in den Schulferien.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu bisherigen Angeboten: Viele Horte und OGS-Plätze hatten in der Vergangenheit eingeschränkte Ferienbetreuung oder kürzere Öffnungszeiten. Der neue Anspruch schreibt acht Stunden täglich explizit vor.
Der Anspruch richtet sich gegen den zuständigen Schulträger oder das Jugendamt, nicht gegen eine bestimmte Einrichtung. Wie er erfüllt wird, entscheidet die Gemeinde oder der Landkreis.
Für wen gilt der Anspruch und wann
Der Anspruch wird stufenweise eingeführt:
| Schuljahr | Anspruch gilt ab | Klassenstufe |
|---|---|---|
| 2026/2027 | 1. August 2026 | Klasse 1 |
| 2027/2028 | 1. August 2027 | Klasse 2 |
| 2028/2029 | 1. August 2028 | Klasse 3 |
| 2029/2030 | 1. August 2029 | Klasse 4 |
Kinder, die im Herbst 2026 eingeschult werden, sind also die erste Generation, für die der Anspruch ab dem ersten Schultag gilt. Für ältere Geschwisterkinder in Klasse 2, 3 oder 4 gilt er noch nicht sofort.
Hort, OGS oder Ganztagsschule: Was ist der Unterschied?
Drei Betreuungsformen können den Rechtsanspruch erfüllen. Sie unterscheiden sich in Trägerschaft, Tagesablauf und Organisation.
Hort
Der Hort ist eine eigenständige Kindertageseinrichtung, oft in Trägerschaft einer Gemeinde, eines Wohlfahrtsverbands oder eines freien Trägers. Kinder gehen zur Schule, kommen danach in den Hort und werden dort bis zum Abend betreut. Mahlzeiten, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitaktivitäten sind in der Regel enthalten.
Horte sind besonders in ostdeutschen Bundesländern verbreitet, wo das Modell historisch tief verwurzelt ist.
Offene Ganztagsschule (OGS)
Die OGS ist schulisch organisiert und findet direkt im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände statt. Sie ist besonders in Nordrhein-Westfalen und anderen westdeutschen Bundesländern das Standardmodell. Kinder bleiben nach dem Unterricht in der Schule, essen dort zu Mittag und nehmen an Nachmittagsangeboten teil.
Der Übergang zwischen Unterricht und Betreuung ist in der OGS fließend, was für manche Familien praktischer ist als der Wechsel in eine andere Einrichtung.
Gebundene Ganztagsschule
Bei der gebundenen Ganztagsschule ist der Ganztag für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Unterricht und Betreuung wechseln sich über den ganzen Tag ab. Das Modell ist weniger verbreitet, aber in einigen Bundesländern auf dem Vormarsch.
Welches Modell vor Ort angeboten wird, hängt stark von Bundesland und Gemeinde ab. Wichtig: Alle drei Formen erfüllen den gesetzlichen Anspruch.
Was der Ganztag kostet
Die Kosten für Eltern variieren erheblich je nach Bundesland und Einrichtungsform.
In Berlin, Brandenburg und Sachsen ist die Ganztagsbetreuung an Grundschulen für Eltern kostenlos oder sehr günstig. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zahlen Eltern je nach Einkommen und Betreuungsumfang monatliche Beiträge, die sich an Kita-Beiträgen orientieren.
Für den Bereich Essen gilt fast überall: Das Mittagessen ist nicht im gesetzlichen Anspruch enthalten und wird separat berechnet. Übliche Preise liegen zwischen 50 und 120 Euro im Monat, je nach Anbieter und Bundesland.
Geschwisterrabatte, Einkommensabhängigkeit und Beitragsfreiheit für bestimmte Gruppen sind in vielen Ländern geregelt. Wende dich direkt an das zuständige Jugendamt oder die Schule, um genaue Zahlen für deinen Wohnort zu erhalten.
Wenn du wissen möchtest, wie du Betreuungskosten in der Steuererklärung geltend machen kannst, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Regelungen zu Sonderausgaben für Kinderbetreuung: Seit 2025 können 80 Prozent der Betreuungskosten abgesetzt werden, bis zu 4.800 Euro pro Kind und Jahr.
Was tun, wenn kein Platz angeboten wird
Trotz des gesetzlichen Anspruchs kann es passieren, dass das zuständige Amt keinen Platz anbieten kann, weil die Nachfrage das Angebot übersteigt. In diesem Fall hast du als Elternteil konkrete Möglichkeiten.
Schritt 1: Schriftliche Ablehnung verlangen
Fordere vom Jugendamt oder der zuständigen Stelle eine schriftliche Bestätigung, dass kein Platz angeboten werden kann. Ohne Schriftform hat es eine Klage schwerer.
Schritt 2: Widerspruch einlegen
Lege formell Widerspruch gegen die Nichtbereitstellung eines Platzes ein. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe der Ablehnung. Nenne in deinem Widerspruch den gesetzlichen Anspruch nach dem GaFöG und weise auf die konkrete Notlage hin, etwa weil beide Elternteile berufstätig sind.
Schritt 3: Einstweiligen Rechtsschutz beantragen
Wenn die Zeit drängt, zum Beispiel weil das Schuljahr in wenigen Wochen beginnt, kannst du beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Das Gericht kann die Gemeinde verpflichten, kurzfristig einen Platz bereitzustellen.
Gerichte haben in vergleichbaren Fällen beim Rechtsanspruch auf Kita-Plätze häufig zugunsten der Eltern entschieden. Das Prinzip ist dasselbe: Ein gesetzlicher Anspruch verpflichtet den Träger zur Erfüllung, nicht nur zur Bemühung.
Schritt 4: Schadensersatz prüfen
Wer wegen eines fehlenden Platzes auf alternative Betreuung angewiesen ist, kann in bestimmten Fällen Schadensersatz für entstandene Mehrkosten geltend machen. Das ist aufwendiger und setzt eine anwaltliche Beratung voraus, ist aber rechtlich anerkannt.
Checkliste: Was jetzt zu tun ist
Wenn dein Kind im Herbst 2026 eingeschult wird, solltest du folgende Punkte in den nächsten Wochen abarbeiten:
Platz beantragen
Informiere dich beim zuständigen Schulamt oder Jugendamt, welche Einrichtungen in deiner Nähe Anmeldungen für das Schuljahr 2026/2027 entgegennehmen. Viele Kommunen haben eigene Online-Portale für die Platzvergabe.
Mehrere Einrichtungen anmelden
Melde dein Kind gleichzeitig bei mehreren Einrichtungen an, wenn das möglich ist. Viele Städte erlauben Mehrfachanmeldungen. So erhöhst du die Chancen auf einen Platz.
Unterlagen vorbereiten
Typisch erforderliche Dokumente sind: Geburtsurkunde des Kindes, Einschulungsnachweis, Einkommensnachweise (bei beitragsabhängiger Betreuung) und Nachweis der Berufstätigkeit. Frag direkt bei der Einrichtung nach, was benötigt wird.
Einrichtung besichtigen
Auch beim Hort oder der OGS lohnt sich ein persönlicher Besuch, bevor du zusagst. Was dabei wirklich wichtig ist, zeigt die Kita-Besichtigungscheckliste: Viele der Fragen lassen sich direkt auf die Grundschulbetreuung übertragen.
Alternativen einplanen
Falls die Platzvergabe sich verzögert: Tagespflege ist auch für Schulkinder möglich und kann den Rechtsanspruch überbrücken. Auch Ferienbetreuungsangebote von Vereinen, Kirchen oder privaten Trägern können eine kurzfristige Lösung sein.
Bundesländer im Überblick
Der Umsetzungsstand variiert erheblich. Einige Bundesländer sind gut vorbereitet, andere bauen noch aus.
Gut aufgestellt: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen haben langjährige Horttraditionen und viele vorhandene Plätze.
Im Ausbau: Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben den Ausbau begonnen, aber in manchen Regionen fehlen noch Plätze, vor allem auf dem Land.
Empfehlung: Informiere dich direkt beim Jugendamt deines Landkreises oder deiner Gemeinde über den aktuellen Stand. Die Situation kann sich von Stadt zu Stadt stark unterscheiden.
Fazit
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein echter Fortschritt für Familien in Deutschland. Er gibt Eltern Planungssicherheit und Kindern einen strukturierten Nachmittag. Entscheidend ist, jetzt aktiv zu werden: Platz beantragen, Einrichtungen vergleichen und im Zweifelsfall die rechtlichen Möglichkeiten kennen.
Wer gerade erst mit der Kita-Suche für jüngere Kinder beginnt, findet den vollständigen Weg von der ersten Recherche bis zur Anmeldung im Leitfaden zur Kita-Suche. Und wenn du bereits weißt, in welche Einrichtung dein Kind kommen soll, hilft der Artikel zur Eingewöhnung in der Kita dabei, den Start so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Auf kitabewertungen.de kannst du Horte und andere Betreuungseinrichtungen in deiner Nähe suchen und Bewertungen anderer Eltern lesen.
